Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Handwerker beauftragen, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten. Viele wissen das, aber nicht alle achten auf die Voraussetzungen.
Wie viel kann ich absetzen?
Nach § 35a des Einkommensteuergesetzes ziehen Sie 20 % der Lohnkosten direkt von Ihrer Steuerschuld ab. Höchstens sind es 1.200 € im Jahr, bei Lohnkosten von 6.000 €. Materialkosten zählen nicht dazu.
Wer kann das nutzen?
Eigentümer und Mieter gleichermaßen, solange die Arbeiten im eigenen Haushalt stattfinden. Auch Mieter, die beim Auszug streichen lassen, können die Kosten ansetzen. Für vermietete Wohnungen gelten andere Regeln, dort sind die Kosten Werbungskosten.
Checkliste
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt:
- Sie haben eine ordentliche Rechnung
- Lohn und Material stehen getrennt auf der Rechnung
- Sie haben überwiesen, nicht bar bezahlt
- Die Arbeiten fanden in Ihrem Haushalt statt
Bei uns automatisch richtig
Auf unseren Rechnungen weisen wir die Lohnkosten immer getrennt aus. Sie müssen nur noch überweisen und die Rechnung aufheben.
Dieser Artikel ist ein allgemeiner Hinweis und ersetzt keine Steuerberatung.